RECHTLICHE GRUNDLAGEN

 

 

Das Schießen im Verein

 

Das Schießen findet zu den festgelegten Terminen unter der Leitung erfahrender Sportschützen statt.

 

Je nach Alter besteht die Möglichkeit verschiedene Disziplinen des BSSB bzw. des DSB zu schießen.

 

Hier die wichtigsten Regelungen:

 

Luftdruckwaffen: Ab 12 Jahren.

Kleinkalibergewehr: Ab 14 Jahren.

Sportpistole (Kal. 22lfb): Ab 16 Jahren.

Alle weiteren Disziplinen: Ab 21 Jahren

 

Hinweis: Bei Jugendlichen ist die Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

Der Erwerb von Schusswaffen

 

Der Erwerb von Schusswaffen und die damit verbundenen Auflagen sind durch das deutsche Waffengesetz geregelt.

 

Grundsätzlich gilt, dass Waffen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden können.

 

Der Erwerb von Luftdruck- und CO2-Waffen ist frei, wenn die Mündungsenergie ihrer Geschosse nicht über 7,5 Joule liegt (erkennbar am PTB-Stempel – ein F im Fünfeck).

Frei ist außerdem der Erwerb von Vorderladergewehren und Vorderladerpistolen.

 

Für den Erwerb und den Besitz anderer Waffen benötigt der Sportschütze eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese schließt neben dem Erwerb einer Waffe in der Regel auch den Munitionserwerb für die genehmigte(n) Waffe(n) ein.

 

Das Waffengesetz unterscheidet zwischen zwei (für den Sportschützen relevanten) Waffenbesitzkarten:

 

*    Die gelbe WBK: Sie kann beantragt werden für einschüssige Langwaffen (Gesamtlängevon mehr als 60 cm)

*    Die grüne WBK:  Gilt für ein- und mehrschüssige Kurzwaffen sowie für mehrschüssige Langwaffen wie Repetierer oder Halbautomaten.

 

Die Ausstellung einer WBK durch die zuständige Behörde ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:

 

*    Der Antragsteller muß in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein.

*    Der Antragsteller muß Deutscher sein oder seit mindestens 3 Jahren seinen Wohnsitz ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland haben.

*    Die körperliche Eignung. Der Antragsteller darf keine körperlichen bzw. gesundheitlichen Mängel besitzen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.

*    Die Zuverlässigkeit. Sie wird durch die Behörden in der Regel anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses überprüft

*    Das Bedürfnis. Es wird durch den Vorsitzenden des Schützenvereins schriftlich bestätigt. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller mindestens ein halbes Jahr regelmäßig am Schießtraining des Vereins teilgenommen hat.

*    Die Sachkunde. Der Antragsteller muss in einer Sachkundeprüfung sein theoretisches Wissen über Waffen und Munition und die Kenntnis wichtiger waffenrechtlicher Bestimmungen nachweisen.

Hinweis:   Bei der SSG Grün-Weiß Kelheim werden bei einer ausreichenden Anzahl von Bewerbern (auch Mitgliedern anderer Vereine) Sachkundelehrgänge mit Sachkundeprüfung abgehalten.

 

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