Amtliche Endergebnisse der Volksentscheide am 8. Februar 1998

für den Freistaat Bayern


1. Grundrechte und Staatsziele

Stimm- berechtigte Wähler Gültige Zustimmungen Gültige Ablehnungen Gültige Stimmen insgesamt Ungültige Stimmen Abgegebene Stimmen insgesamt
Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl
8831738 3527633 39,9 2567247 75,0 856344 25,0 3423591 100164 2,8 3523755

Gemäß dem amtlichen Endergebnis entfällt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bayerischen Landtags. Der Landeswahlleiter macht das vom Landeswahlausschuß festgestellte Ergebnis im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Das durch Volksentscheid angenommene Gesetz wird durch den Ministerpräsidenten ausgefertigt und bekanntgemacht.

 

 

2. Landtag und Staatsregierung

Stimm- berechtigte Wähler Gültige Zustimmungen Gültige Ablehnungen Gültige Stimmen insgesamt Ungültige Stimmen Abgegebene Stimmen insgesamt
Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl
8831738 3527633 39,9 2532323 73,9 892340 26,1 3424663 99196 2,8 3523859

Gemäß dem amtlichen Endergebnis entfällt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bayerischen Landtags. Der Landeswahlleiter macht das vom Landeswahlausschuß festgestellte Ergebnis im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Das durch Volksentscheid angenommene Gesetz wird durch den Ministerpräsidenten ausgefertigt und bekanntgemacht.

 

 

3. Bayerischer Senat

Stimm- berechtigte Wähler Gültige Zustimmungen zum Gesetzentwurf des ... Gültige Ablehnungen beider Gesetzentwürfe Gültige Stimmen insgesamt Ungültige Stimmen Abgegebene Stimmen insgesamt
Landtags Volksbegehrens
Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl
8831738 3527633 39,9 823462 23,6 2412944 69,2 249141 7,1 3485547 40610 1,2 3526157

Gemäß dem amtlichen Endergebnis entfällt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Der Landeswahlleiter macht das vom Landeswahlausschuß festgestellte Ergebnis im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Das durch Volksentscheid angenommene Gesetz wird durch den Ministerpräsidenten ausgefertigt und bekanntgemacht.