Inhaltverzeichnis der Schülerzeitung
Faschings- Schulordnung
Ab heute, dem 1. Februar 1999, ergeht folgende Schulordnung: 
§ 1   Nicht die Lehrer, sondern die Schüler beenden den Unterricht.
§ 2   Die Schüler können den Unterricht so gestalten so wie es ihnen gefällt. Die Lehrer müssen ihnen dabei nach 
       Kräften helfen. 
§3    Die Schüler können den Schulschlaf so lange ausdehnen, wie sie wollen und dürfen dabei nicht vom Lehrer 
       durch Ermahnungen oder sonstige Äußerungen gestört werden.
§4    Die Schüler brauchen den Lehrern nicht zuzuhören, außer bei Witzen, lustigen Geschichten und Spottversen.
 
§5   Die Schüler können den Lehrer jederzeit unterbrechen und brauchen ihn nicht ausreden zu lassen. 

§6   Jedem ist die Sauberkeit der Schrift selbst überlassen, Hauptsache, der Schreiber kann es lesen. 
      Sollte jemand seine eigene Schrift nicht mehr lesen können, müssen die Lehrer das Gekritzel 
      entziffern.

 
§7    Schulaufgaben dürfen nur mit Einwilligung der Schüler geschrieben werden. Legt auch nur ein Schüler Widerspruch ein, 
       entfällt die Prüfung. 
§8    Der Schüler hat die Pflicht, seine Schulaufgabe selber zu korrigieren und zu bewerten. In den folgenden Stunden wird 
       wegen der Überanstrengung ausgeruht. 
§9    Ab heute sind alle Rechte der Lehrer erloschen. Sie haben keine Befugnis mehr, Verweise, Mitteilungen oder Sonstiges 
       auszuteilen. 
§ 10 Noten erteilen die Schüler. 
§11  Hat ein Schüler eine 6, dann ist er der Beste. 
§12  Zum Sport werden die Schüler getragen.