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§ 2 Die Schüler können den Unterricht so gestalten so wie es ihnen gefällt. Die Lehrer müssen ihnen dabei nach Kräften helfen. §3 Die Schüler können den Schulschlaf so lange ausdehnen, wie sie wollen und dürfen dabei nicht vom Lehrer durch Ermahnungen oder sonstige Äußerungen gestört werden. §4 Die Schüler brauchen den Lehrern nicht zuzuhören, außer bei Witzen, lustigen Geschichten und Spottversen. |
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| §5 Die
Schüler können den Lehrer jederzeit unterbrechen und brauchen
ihn nicht ausreden zu lassen.
§6 Jedem ist die Sauberkeit der Schrift
selbst überlassen, Hauptsache, der Schreiber kann es lesen.
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| §7 Schulaufgaben
dürfen nur mit Einwilligung der Schüler geschrieben werden. Legt
auch nur ein Schüler Widerspruch ein,
entfällt die Prüfung. §8 Der Schüler hat die Pflicht, seine Schulaufgabe selber zu korrigieren und zu bewerten. In den folgenden Stunden wird wegen der Überanstrengung ausgeruht. §9 Ab heute sind alle Rechte der Lehrer erloschen. Sie haben keine Befugnis mehr, Verweise, Mitteilungen oder Sonstiges auszuteilen. § 10 Noten erteilen die Schüler. §11 Hat ein Schüler eine 6, dann ist er der Beste. §12 Zum Sport werden die Schüler getragen. |