| § 34 EStG aktiv - |
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Außerordentliche Einkünfte § 34 EStG
Betriebsveräusserung, Betriebsaufgabe, Abfindungen, GmbH-Veräußerungen
mit Pensionszusage, Patentverkauf, Buchautoren, Tantiemen, AO-Holznutzungen,
Zinsnachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren , ...
Nutzen:
Die Steuerermäßigung nach § 34 EStG erhalten Sie sofern Sie ausserordentliche Einkünfte erzielen.
....Siehe hierzu auch Aktuelle Informationen
Besondere Leistung sollte nicht bestraft werden, deswegen hat ME nach legalen Möglichkeiten gesucht, die es Ihnen ermöglichen, durch gezielte Investitionen Ihr Steuerpotential optimal auszuschöpfen.
"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen hat auch das Recht Steuern zu sparen" Helmut Schmidt
Die Steuerersparnisse sind hier häufig höher als das eingesetzte Eigenkapital. Hierzu sind individuell ausgewählte, aktiv steuersparende Anlagen erforderlich.
Vermögensaufbau durch optimale Nutzung des "aktiven" Steuerpotentials !
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