AK Börse Vortrag: Neuemissionen - zeichnen oder nicht zeichnen?

Neuemissionen - zeichnen oder nicht zeichnen?

von Regina Kaffl

Emission

Erstausgabe von Aktien oder Anleihen. Ziel einer Emission ist die Unterbringung von Wertpapieren am Markt zur Kapitalbeschaffung. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: die Selbstemission und die Fremdemission:

Bei der Selbstemission bemüht sich der Emittent, also das Unternehmen ohne Einschaltung Dritter um die Unterbringung der Wertpapiere. Dieser Weg steht in der Regel nur Emittenten mit einem Kreis von potentiellen Interessenten offen (z.B. AG mit wenigen Großaktionären bei Kapitalerhöhung).

Die Fremdemission wird der Selbstemission allgemein vorgezogen und vollzieht sich in der Regel unter Einschaltung eines Bankenkonsortiums mit entsprechender Platzierungskraft. In der Regel ist eine der beteiligten Banken Konsortialführerin, manchmal teilen sich auch mehrere Banken diese Funktion.

Das Konsortium fungiert als Begebungs-, Übernahmekonsortium oder kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium.

Übernahmekonsortium bedeutet, die Banken übernehmen die neuen Aktien zu einem festen Preis und bringen sie anschließend am Markt unter. Bei geringem Interesse seitens der Anleger werden Restbestände zunächst in den Eigenbestand genommen und später platziert.

Begebungskonsortium bedeutet, die Banken übernehmen die Aktien kommissionsweise.

Bei Aktienemissionen müssen die neuen Aktien in der Regel den Altaktionären zunächst zum Bezug angeboten werden.

Der Erfolg oder Misserfolg der Unterbringung einer Emission hängt ab von der Platzierungskraft der Konsortialbanken und den Bedingungen der Emission einschließlich des Emissionsvolumens vor dem Hintergrund der allgemeinen Kapitalmarktsituation und den Emissionsbedingungen. Insofern wird das Konsortium den Emittenten vorab entsprechend beraten. Um vor möglichen Regressen aus der Prospekthaftung geschützt zu sein und zur Vorbereitung der Börseneinführung, wird das Bankenkonsortium außerdem im Zusammenhang mit den Emissionsvorbereitungen die erforderlichen Prüfungen vornehmen bzw. durchführen lassen.

 

Emissionspreis

Im sog. Bookbuilding-Verfahren wird der Emissionspreis im Rahmen eine Bandbreite angeschätzt (Bookbuildingspanne). Der eigentliche Emissionspreis wird vom Konsortium nach Vorlage aller Zeichnungsaufträge ermittelt.

Insgesamt gibt es drei verschiedene Methoden, die Bookbuildingspanne festzulegen:

Ertragswertverfahren (in Deutschland weit verbreitet)

Discounted Cash-flow-Methode (international verbreitetes Verfahren, das sich auch in Deuschland stärker durchsetzen dürfte)

Berechnung nach der DVFA-Formel* (Methode der Banken)

 

Berechnung nach der DVFA-Formel:

Die Banken berechnen zunächst nach der DVFA-Formel die um Sonderfaktoren bereinigte Ergebnisprognose je Aktie.

Diese Ergebnisprognose je Aktie multipliziert mit einem angemessenen KGV ergibt die Bookbuildingspanne.

Ansatzpunkt für diesen Schritt ist der Umstand, dass die unterschiedlichen Branchen spezifische Kurs-Gewinn-Verhältnisse ausweisen. So liegt das durchschnittliche KGV in der chemischen Industrie bei 17,9, in der Telekommunikation bei 23,7 und für Software-Unternehmen bei 57,8.

 

Greenshoe oder Mehrzuteilungsoption

Diese räumt einem Bankenkonsortium im Rahmen eines Emissionsverfahrens ggf. die Möglichkeit ein - über das ursprünglich anvisierte Emissionsvolumen hinaus - ein bestimmtes Volumen an Mehrzuteilungen zu Ursprungskonditionen am Markt zu plazieren

 

* DVFA: Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung

 

  Regina Kaffl

Regina Kaffl ist
Börsenexpertin bei
Boersenreport.de


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